Nachhaltiges Wirtschaften (ESG)

Verbesserung ist eine gemeinsame Verantwortung

SCROLL

Nachhaltiges Wirtschaften (ESG)

Bei VAR sind wir überzeugt, dass langfristiger Unternehmenserfolg auf einem verantwortungsvollen Umgang mit Mitarbeitenden, der Umwelt, Kunden, Lieferanten und der lokalen Gemeinschaft beruht. ESG-Grundsätze sind ein fester Bestandteil unseres täglichen Handelns, unserer Entwicklung, Produktion und unseres Lieferkettenmanagements.

Unsere Aktivitäten basieren auf:

🌱 Umweltschutz

  • effiziente Nutzung von Energie und Wasser,
  • Reduzierung von Emissionen und Abfällen,
  • verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien,
  • Förderung von Recycling und Kreislaufwirtschaft.

👥 Menschen

  • Achtung der Menschenrechte,
  • sichere und gesunde Arbeitsbedingungen,
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung,
  • Mitarbeiterentwicklung und Wissenstransfer.

⚖️ Verantwortungsvolle Unternehmensführung

  • Geschäftsethik und Compliance,
  • Null-Toleranz gegenüber Korruption,
  • Schutz von Hinweisgebern,
  • verantwortungsvolle Lieferkette und Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen.

Diese Verpflichtungen sind in unser Managementsystem integriert und werden durch regelmäßige Kennzahlenüberwachung, Risikobewertungen und eine jährliche ESG-Berichterstattung unterstützt.

ESG-Dokumente

 

Unternehmenspolitik
Das grundlegende Dokument, das unsere Grundsätze in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Ethik, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung festlegt.
→ PDF herunterladen

Verhaltenskodex für Lieferanten
Anforderungen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Geschäftsethik, Umweltschutz und verantwortungsvoller Rohstoffbeschaffung.
→ PDF herunterladen

ESG-Bericht
Überblick über die wichtigsten Umwelt-, Sozial- und Governance-Kennzahlen sowie geplante Verbesserungsmaßnahmen.
→ PDF herunterladen

 

Vertrauliche Meldung

Verstöße gegen ethische Grundsätze, gesetzliche Vorschriften oder ESG-Anforderungen können über unseren vertraulichen Meldekanal gemeldet werden.

📧 zaupnik@var.si

Meldungen werden unparteiisch und vertraulich behandelt. Benachteiligungen oder Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebern sind nicht zulässig.